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Was ist Phase 1 und 2?
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1.
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Die Aufteilung von Phase 1 und 2 |
| a) |
Während der ersten Periode der gearbeiteten Wochen, Woche 1 bis einchließlich Woche 26 ( 26 Wochen ) , arbeitet der Zeitarbeiter in Phase 1. |
| b) |
Während der zweiten Periode der gearbeiteten Wochen, Woche 27 bis einschließlich Woche 130 ( 104 Wochen ) arbeitet der Zeitarbeiter in Phase 2. |
| c) |
Alle Wochen, in denen vom Zeitarbeiter tatsächlich Arbeit verrichtet wurde, zählen als eine Arbeitswoche, egal wieviel Stunden in dieser Woche gearbeitet wurde. |
| d) |
Wenn von einer Unterbrechung von 26 Wochen oder länger zwischen zwei Arbeitsverträgen die Rede ist, beginnt die Aufteilung der gearbeiteten Wochen wieder von vorne. Man startet dann wieder mit Phase 1. |
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| 2. |
Beim Einstieg in die Phase 1 und 2 des Zeitarbeitsvertrages mit Zeitarbeitsbeding gilt:
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| a) |
Der Zeitarbeitsvertrag von Phase 1 und 2 wird für die Dauer der Ausleihzeit geschlossen. |
| b) |
Das Zeitarbeitsbeding beinhaltet, dass der Zeitarbeitsvertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Zeitarbeiter von Rechts wegen endet, weil die Ausleihzeit auf Wunsch der leihenden Partei abläuft ( Artikel7: 691 lid 2 BW ). |
| c) |
Das Zeitarbeitsunternehmen schuldet nur den Lohn für die Periode, in der der Zeitarbeiter tatsächlich Zeitarbeit verrichtet hat. Artikel 7: 628 lid 1 BW bleibt ausser Betracht. |
| d) |
Abweichend vom Artikel 7: 691 lid BW ist das Zeitarbeitsbeding auch während Phase 2 zutreffend. |
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| 3. |
Beim Beenden der Phase 1 und 2 des Zeitarbeitsvertrages mit Zeitarbeitsbeding gilt:
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| a) |
Der Zeitarbeitsvertrag wird einerseits dadurch beendet, dass die leihende Partei, aus welchem Grund auch immer, den Zeitarbeiter nicht mehr leihen kann oder will, weiterhin dadurch, dass der Zeitarbeiter, aus welchem Grund auch immer, einbegriffen Arbeitsuntauglichkeit, die ausbedungene Arbeit nicht länger verrichten kann oder will. Ausserdem auch durch die Erfüllung eventueller Bedingungen im Zeitarbeitsvertrag. Im Krankheitsfall oder bei erlittenen Unfällen des Zeitarbeiters wird erwartet, dass die Ausleihzeit in Phase 1 und 2 direkt nach Meldung, wie in Artikel 29 lid 2 erwähnt, auf Wunsch der leihenden Partei mit sofortiger Wirkung beendet wird. |
| b) |
Eine Kündigung des Zeitarbeitvertrages ist nicht nötig, aber das Zeitarbeitunternehmen und der Zeitarbeiter informieren sich gegenseitig so schnell wie möglich über die bevorstehende Beendung des Zeitarbeitvertrages.
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Was ist Phase 3?
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Wenn Phase 1 und 2 abgeschlossen sind, und man beginnt nach einer Unterbrechung von 26 Wochen oder länger mit einem neuen Zeitarbeitsvertrag, beginnt man wieder mit Phase 1. Wenn Phase 1 und 2 abgeschlossen sind, und die Tätigkeiten werden innerhalb von 26 Wochen fortgesetzt, oder man beginnt mit einem neuen Zeitarbeitsvertrag, arbeitet der Zeitarbeiter in Phase 3.
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| 1. |
Die Aufteilung von Phase 3 |
| a) |
Phase 3 dauert 52 Kalenderwochen. Während dieser Periode können maximal 4 Zeitarbeitsverträge abgeschlossen werden. |
| b) |
Bei einer Unterbrechung von 13 Wochen oder länger, aber kürzer als 26 Wochen zwischen zwei Zeitarbeitsverträgen in Phase 3, beginnt die Aufteilung von Phase 3 wieder von vorne. |
| c) |
Bei einer Unterbrechung von 26 Wochen oder länger zwischen zwei Arbeitsverträgen, beginnt wieder die Aufteilung von Phase 1. |
| d) |
Eine Unterbrechungsperiode zwischen zwei Zeitarbeitsverträgen in Phase 3, die kürzer als 13 Wochen ist, wird für die Periode von den 52 Kalenderwochen mitgezählt.
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| 2. |
Für den Einstieg in Phase 3 des Zeitarbeitvertrages gilt: |
| a) |
Der Zeitarbeitsvertrag kann für eine bestimmte Kalenderperiode, oder für die Dauer eines Projektes, die objektiv anzugeben sein muss, in Kraft treten. |
| b) |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben beim Einstieg von jeglicher Phase 3 des Zeitarbeitvertrages erneut die Freiheit, die Dauer des Zeitarbeitvertrages zubestimmen. |
| c) |
Während der Phase 3 des Zeitarbeitvertrages kann das Zeitarbeitsbeding nicht angewendet werden. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Lohn weiter zu bezahlen.
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| 3. |
Bei Beendung der Phase 3 des Zeitarbeitvertrages gilt:
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| a) |
Der Zeitarbeitsvertrag endet von Rechts wegen wie vereinbart zum festgelegten Datum oder bei Beendung des Projektes. |
| b) |
Zwischenzeitliche Beendung des Zeitarbeitvertrages auf bestimmte Zeit ist möglich, vorausgesetzt, dass dies im Zeitarbeitsvertrag aufgenommen wurde und die Kündigung rechtsgültig stattfindet. |
| c) |
Wenn jedoch der Zeitarbeiter die Einschreibung beendet, tritt durch diese Beendung von Rechts wegen die Situation des Zeitarbeitvertrages, wie sie im Artikel 8 aufgenommen wurde, in Kraft. |
| d) |
Abweichend vom Artikel 7: 668a BW lid 1 bis einschließlich 4, werden Zeitarbeitsverträge auf unbestimmte Zeit umgesetzt, bis die in Phase 4 genannten Bedingungen erfüllt sind.
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Wann bekomme ich meine Reservierungen ausbezahlt?
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Reservierungen setzten sich zusammen aus:
Urlaubsgeld ( 8 % des gearbeiteten Bruttolohns ) wir 1 x pro Jahr im Juni ausbezahlt.
Urlaubstage: bei einer 40-Stunden-Woche bauen Sie pro Jahr 24 Urlaubstage auf.
Kurze Abwesenheit: ( 0,6 % des gearbeiteten Basislohns ), ist eventuell für einen Arztbesuch oder Zahnarztbesuch zu gebrauchen.
Wenn Sie bei Worktrans Uitzendbureau aufhören, werden die Reservierungen nach 6 Wochen ausgezahlt.
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Wie sieht es mit Feiertagen aus?
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Wenn Sie für Worktrans arbeiten, werden die Feiertage nur bei einer durchgehenden Zeitarbeit bezahlt.
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Was passiert, wenn ich krank werde?
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Sie müssen selbst zwei Telefonate tätigen: erstens den Arbeitgeber anrufen und zweitens Worktrans anrufen.
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Wann kann ich bei einer Firma den Dienst antreten?
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Das ist per Firma sehr unterschiedlich. Worktrans Uitzendbureau hantiert regulär eine minmale Vermittlungsperiode von 6 Monaten.
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Wann bekomme ich meinen Lohn?
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Die Löhne werden jede Woche donnerstags verarbeitet, vorausgesetzt, Sie haben die Stundenzettel komplett und unterschrieben abgegeben. (spätestens am Montag)
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Wann empfange ich meine Lohnstreifen?
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Die Lohnstreifen werden einmal in drei Wochen zugeschickt. Es handelt sich um Lohnstreifen von drei Wochen zugleich.
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Wo muss ich meinen Stundenzettel abgeben?
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Die genehmigten Stundenzettel können Sie an unsere Hauptgeschäftsstelle schicken, Postfach 108, 1440 AC Purmerend. Falls Sie die Stundenzettel lieber digital schicken möchten, ist das auch möglich. Sorgen Sie dann dafür, dass Sie uns einen deutlichen Scan von dem genehmigten Stundenzettel mailen.
Die E-Mailadresse lautet: uren@worktrans.nl
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Was muss ich für meine eigene Administration aufheben?
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Heben Sie immer den gelben Teil des Stundenzettels auf. Machen Sie auch eine Kopie von allen Unterlagen, die Sie mit dem Stundenzettel mitschicken (z.B. die Scheiben).
Dann haben Sie bei eventuellen Fragen alles zur Hand.
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